Gedanken im Quadrat [Jetzt aus Berlin!]

Sonntag, Januar 01, 2006

Phantome an Neujahr.

Ach, da wollte man schön mit dem nachstehenden Post Neujahr begehen und dann das: SpOn schreckt mit der Meldung auf, der »Bund deutscher Juristen« verlange eine neue Ziehung der roten Linie und die Zulässigkeit »Leichter Folter« (der Begriff an sich ist schon sowas von hanebüchen...).

Die Meldung war zwar kurz darauf wieder verschwunden, ine Kurzrecherche hat sie jedoch noch beim MDR ausgemacht.
Da ich nicht weiß, wie lange sie sich dort hält, hier mal im Wortlaut:


Juristen für Aufhebung des Folterverbots


Der Bund Deutscher Juristen hat eine Abkehr vom Folterverbot gefordert. Vorsitzender Grötz sagte, leichte Foltermaßnahmen müssten erlaubt werden. Das Leben von Opfern besitze einen höheren Wert als die körperliche Integrität von Tätern. Es sei an der Zeit, Tabus zu brechen. Nach deutschem Recht ist jede Form von Folter verboten. Vor allem der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, hatte davor gewarnt, dieses Verbot aufzuweichen. Nach seiner Ansicht dürfen Geständnisse aus Folter nicht verwertet werden. Egal, ob sie im In- oder Ausland gewonnen wurden.

zuletzt aktualisiert: 01. Januar 2006 | 11:50

Quelle: MDR


Die Stellungnahme findet sich übrigens in voller Länge auch auf Seiten des BDJ und lässt an Schärfe nichts zu wünschen übrig.
Um das zu verdeutlichen: Es geht nicht »nur« darum , dass deutsche Nachrichtendienste Informationen befreundeter Dienste, die u.U. durch Folter gewonnen wurden, verwenden sollen, es geht explizit auch um das generelle und ausnahmslose Folterverbot für deutsche Sicherheitsbeamte.
Eine Forderung, die der BM des Inneren übrigens, entgegen der Überschrift der BDJ-Stellungnahme, selbst überhaupt nicht erhebt.

Na, dann ein frohes neues Jahr...
Und hoffen wir, dass der gute Herr Grötz wieder dahin verschwindet, wo er hergekommen ist.

Update: Ein Hoax! Mea culpa und alles weitere hier.

4 Comments:

  • Bei Meldungen wie diesen, beruhigt mich dann doch immer wieder der Gedanke, dass man sich, wenn es drauf ankommt, doch noch auf unser gutes altes BVerfG verlassen kann...

    By Anonymous Christof, at 13:23  

  • (Übrigens eine Haltung, die ziemlich typisch für Juristen ist;-) ).

    Bis jetzt ja. Aber ich habe die Befürchtung, dass das BVerfG auch in Zukunft nicht nur auf dem Boden des Rechts sondern auch mit Blick auf die aktuelle politische Lage entscheidet – was ja auch logisch ist.

    Und wenn diese Hysterie anhält (man denke auch an Becksteins wilde Äußerungen, im Notfall eher die WM abzubrechen, wenn die Bw nicht im Inneren eingesetzt werden dürfe), könnte sich das politische Klima durchaus in diese Richtung wandeln. Selbst die USA, die ja nun doch eine etwas längere demokratische Tradition haben als die Bundesrepublik, haben eine Weile gebraucht, bis zumindest mal ein Anfang gemacht wurde, um diese Exzesse zu stoppen...

    By Blogger TCHe, at 14:34  

  • Hi Christof, selbst wenn man sich auf das BVerfG verlassen kann, leider hat dieses Gericht keinerlei Möglichkeiten, seine Urteile durchzusetzen. Es ist dabei voll und ganz auf die Kooperation der anderen Staatsgewalten angewiesen.
    Und dass von denen nichts gutes zu erwarten ist zeigen nicht nur die Aussagen von Beckstein und Schäuble. Obwohl einige Grünen FunktionärInnen lautstark gegen die Folterforderungen protestierten, verteidigen andere den Abbau von Grundrechten mit den gleichen wirren Argumenten.

    By Anonymous Anonym, at 00:39  

  • Aber bisher ist es in Deutschland zum Glück noch nicht dazu gekommen, dass sich ein anderes Verfassungsorgan in Widerspruch zu Urteilen des BVerfG gesetzt hat (nur der BGH hat das, wenn ich mich recht erinnere, mal ein bisschen probiert), und ich halte es auch kaum für realistisch, dass das passieren könnte, da das einer Revolution gleichkäme und zum Zusammenbruch des gesamten Systems der Bundesrepublik Deutschland führen könnte.
    Und das würden wohl nicht einmal Beckstein und Schäuble riskieren wollen.

    By Anonymous Christof, at 19:43  

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