Der starke Staat foltert nicht.
Auch im Kampf gegen den Terrorismus darf es keine Grenzüberschreitungen geben. Die Stärke des Staates beweist sich in seiner Prinzipienfestigkeit.
Die »rote Linie« soll also neu gezogen werden. So fordert es der Vorsitzende des Bundes deutscher Juristen, Dr. Claus Götz, immerhin auch Richter am BGH, in einer Stellungnahme zur wieder einmal auflebenden Folterdebatte.
Dabei macht er nicht bei der Forderung Wolfgang Schäubles, auch Informationen befreundeter Nachrichtendienste, die u.U. unter Folter erlangt wurde, zur Gefahrenabwehr verwenden zu können. Vielmehr fordert Götz gleich eine Befugnis zur »Folter light« für deutsche Beamte.
Die Provokation ist wohl geplant und äußert sich nicht nur in dem Statement, die »Zeit der weihnachtlichen Sentimentalitäten« sei vorüber. Vielmehr verlässt Götz geplant das, was auch im Jahre 2005 noch großer Konsens in der deutschen Rechtswissenschaft war: Das Folterverbot gilt absolut.
Gewiss, der ein oder andere wollte schon zuvor daran rütteln, aber letztlich versandeten die Diskussionen doch wieder schnell und vollkommen zu Recht.
Folter ist falsch. Sie ist falsch, weil das Grundgesetz ein Menschenbild statuiert, das von der würde jedes Einzelnen ausgeht, egal, welches Verbrechen er begangen haben mag. Im Einzelfall mag dies zwar auf Unverständnis stoßen, wie dies Götz für den Fall Daschner behauptet, doch das Grundgesetz und damit das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland kennen keine Menschen zweiter oder dritter Klasse. Rechtlose Individuen à la Guantanamo sind nicht vorgesehen.
Freilich ist die Menschenwürde kein abstraktes Rechtsprinzip, das nach Belieben unterschiedlicher Interpretation zugänglich ist. Sie ist die Grundentscheidung dieses Staates, aller liberalen Demokratien schlechthin. Sie ist der Kern dessen, was uns ausmacht und was der Terrorismus zu bekämpfen trachtet. Dadurch, dass wir jeden Menschen mit Respekt behandeln, unterscheiden wir uns von den Systemen der Scharia und des Gottesstaates, die von islamistischen Extremisten als angemessene Form des Zusammenlebens angepriesen werden. Die Stärke der Demokratie beweist sich gerade darin, nicht zum Auge-um-Auge-Prinzip zu greifen.
Daher ist es nicht nur rechtlich und moralisch falsch, auf diese wichtigste Waffe im Kampf gegen den Terrorismus zu verzichten, es ist geradezu töricht. Ein Boxer, der sich im Ring aus Furcht vor dem Gegner selbst K.O. schlägt, gewinnt keinen Kampf. Ein Staat, ein Wertesystem, das unter dem Eindruck eines Angriffes auf eben diese Werte verzichtet, sie nach verschiedenen Maßstäben anwendet, diskreditiert sich und die Idee, für die es steht, für die so viele so lange gekämpft haben und verspielt Glaubwürdigkeit und Sympathie bei jenen, die Demokratie als die bessere Form des Zusammenlebens herbeisehnen.
Diese Erkenntnis scheint sich nicht zuletzt auch in den USA gemächlich durchzusetzen. In Deutschland besteht keine Notwendigkeit, nicht früher aus Fehlern anderer zu lernen.
Beinahe schon müßig wirkt es da, noch zu betonen, dass Folter nur höchst fragwürdige Informationen nach sich zieht. Gleich ob »Folter light« (ein Oxymoron, Folter bleibt Folter) oder nicht, der Gefolterte wird, um die Qualen zu beenden irgendwann alles gestehen. Wer nicht in ideologischer Verblendung und von Rachegedanken beseelt die Folter als Mittel der Informationsgewinnung propagiert, dem erschließt sich diese Weisheit nicht zuletzt aufgrund des gesunden Menschenverstandes.
In einem hat Götz recht: Die rote Linie soll neu gezogen. Allerdings an der gleichen Stelle wie zuvor, sie scheint nämlich verblasst zu sein.
Die »rote Linie« soll also neu gezogen werden. So fordert es der Vorsitzende des Bundes deutscher Juristen, Dr. Claus Götz, immerhin auch Richter am BGH, in einer Stellungnahme zur wieder einmal auflebenden Folterdebatte.
Dabei macht er nicht bei der Forderung Wolfgang Schäubles, auch Informationen befreundeter Nachrichtendienste, die u.U. unter Folter erlangt wurde, zur Gefahrenabwehr verwenden zu können. Vielmehr fordert Götz gleich eine Befugnis zur »Folter light« für deutsche Beamte.
Die Provokation ist wohl geplant und äußert sich nicht nur in dem Statement, die »Zeit der weihnachtlichen Sentimentalitäten« sei vorüber. Vielmehr verlässt Götz geplant das, was auch im Jahre 2005 noch großer Konsens in der deutschen Rechtswissenschaft war: Das Folterverbot gilt absolut.
Gewiss, der ein oder andere wollte schon zuvor daran rütteln, aber letztlich versandeten die Diskussionen doch wieder schnell und vollkommen zu Recht.
Folter ist falsch. Sie ist falsch, weil das Grundgesetz ein Menschenbild statuiert, das von der würde jedes Einzelnen ausgeht, egal, welches Verbrechen er begangen haben mag. Im Einzelfall mag dies zwar auf Unverständnis stoßen, wie dies Götz für den Fall Daschner behauptet, doch das Grundgesetz und damit das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland kennen keine Menschen zweiter oder dritter Klasse. Rechtlose Individuen à la Guantanamo sind nicht vorgesehen.
Freilich ist die Menschenwürde kein abstraktes Rechtsprinzip, das nach Belieben unterschiedlicher Interpretation zugänglich ist. Sie ist die Grundentscheidung dieses Staates, aller liberalen Demokratien schlechthin. Sie ist der Kern dessen, was uns ausmacht und was der Terrorismus zu bekämpfen trachtet. Dadurch, dass wir jeden Menschen mit Respekt behandeln, unterscheiden wir uns von den Systemen der Scharia und des Gottesstaates, die von islamistischen Extremisten als angemessene Form des Zusammenlebens angepriesen werden. Die Stärke der Demokratie beweist sich gerade darin, nicht zum Auge-um-Auge-Prinzip zu greifen.
Daher ist es nicht nur rechtlich und moralisch falsch, auf diese wichtigste Waffe im Kampf gegen den Terrorismus zu verzichten, es ist geradezu töricht. Ein Boxer, der sich im Ring aus Furcht vor dem Gegner selbst K.O. schlägt, gewinnt keinen Kampf. Ein Staat, ein Wertesystem, das unter dem Eindruck eines Angriffes auf eben diese Werte verzichtet, sie nach verschiedenen Maßstäben anwendet, diskreditiert sich und die Idee, für die es steht, für die so viele so lange gekämpft haben und verspielt Glaubwürdigkeit und Sympathie bei jenen, die Demokratie als die bessere Form des Zusammenlebens herbeisehnen.
Diese Erkenntnis scheint sich nicht zuletzt auch in den USA gemächlich durchzusetzen. In Deutschland besteht keine Notwendigkeit, nicht früher aus Fehlern anderer zu lernen.
Beinahe schon müßig wirkt es da, noch zu betonen, dass Folter nur höchst fragwürdige Informationen nach sich zieht. Gleich ob »Folter light« (ein Oxymoron, Folter bleibt Folter) oder nicht, der Gefolterte wird, um die Qualen zu beenden irgendwann alles gestehen. Wer nicht in ideologischer Verblendung und von Rachegedanken beseelt die Folter als Mittel der Informationsgewinnung propagiert, dem erschließt sich diese Weisheit nicht zuletzt aufgrund des gesunden Menschenverstandes.
In einem hat Götz recht: Die rote Linie soll neu gezogen. Allerdings an der gleichen Stelle wie zuvor, sie scheint nämlich verblasst zu sein.






4 Comments:
Ich sehe nichts, was ich kommentieren könnte. Nur Aussagen, denen ich nur voll und ganz zustimmen kann.
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Christof, at 17:29
Das ist natürlich ein Kommentar, den man auch gerne hört.
Danke auch für den Link!
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TCHe, at 17:43
Wahrscheinlich nimmst du hierzu Stellung?
Es ist sehr interessant, dass der Herr Dr. Götz (von mir aus auch Grötz) nicht in der Liste der Richter des BGH auftaucht. Es gibt dort nichtmal einen Claus. ;)
Noch interessanter wird es wenn man einen WhoIs-Check der Domain des Bundes Deutscher Juristen tätigt. Ein anonymer Registrant, der die Domain erst seit 28. Dezember letzten Jahres im Besitz hat...
Ist wohl eine lustige Ente. Bloß keine Scham, ich wäre auch drauf reingefallen. ;)
Trotzdem sind deine Ausführungen richtig und ich kann sie nur unterstreichen.
Was lernen wir aus der Angelegenheit: nie kann man den Medien vertrauen. Und wieso kann ich verdammt nochmal nicht einschlafen?
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Paul, at 03:49
Paul, danke für die Info!
Das kommt davon, wenn man unausgeschlafen bloggt, da lässt man aus Wut gleich mal alles Misstrauen fahren.
Ärgerlich, aber dann doch wieder auch erfreulich. Werde gleich mal updaten.
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TCHe, at 12:21
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